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Benutzerordnung
TrägerschaftDer Verein „Mediothek Grüningen“ betreibt in Grüningen eine öffentliche Mediothek. Sein ausführendes Organ ist die Mediothekskommission. Sie besorgt die Vereinsgeschäfte und beaufsichtigt den Mediotheksbetrieb. Einzelheiten über Mitgliedschaft, Organe, Zuständigkeit und dgl. sind in den Vereinsstatuten geregelt. Sie werden in der vorliegenden Benutzungsordnung nur soweit zitiert, als sie für den laufenden Mediotheksbetrieb von Bedeutung sind. Der Betrieb der Mediothek obliegt den Mediothekarinnen unter der Führung der Mediotheksleiterin. BenutzungDie Mediothek steht während der Öffnungszeit der gesamten Bevölkerung zur Verfügung. Gegen eine Jahresgebühr von Fr. 40.-- können Einzelpersonen oder Familien Medien ausleihen. Der Gebrauch der Katalogabfrage und das Surfen im Internet ist in der Jahresgebühr inbegriffen. Lehrerinnen und Lehrer können mit ihren Klassen die Mediothek für Ausleihen und Klassenarbeiten benutzen. Im ganzen Haus ist Rauchverbot. Während Ausleihzeiten ist es nicht gestattet zu essen oder zu trinken. Unnötiger Lärm sollte vermieden werden. AusleiheDie Ausleihfrist beträgt für allgemeine Medien vier Wochen, für DVDs eine Woche. Über die Schulferien gelten Sonderregelungen. Eine Verlängerung ist möglich, sofern keine Reservationen vorliegen. Die Ausleihmenge ist, ausser bei Büchern, limitiert. Bei Überschreitung der Leihfrist wird kostenpflichtig gemahnt. Die ausgeliehenen Medien müssen geschützt transportiert und sorgfältig behandelt werden. Bei Beschädigung oder Verlust ist Schadenersatz zu leisten. Soweit möglich werden Anschaffungswünsche der Benutzerinnen und Benutzer bei Einkäufen berücksichtigt. Für die Ausleihe gewünschte Medien (ausgenommen DVDs) können reserviert werden. Die neueste Ausgabe einer Zeitschrift bleibt zur Ansicht in der Mediothek. Zum Ausleihen von DVDs und CD-ROMs braucht es für Kinder unter 10 Jahren die schriftliche Bewilligung der Eltern. Die Altersangaben auf DVDs werden bei der Ausleihe berücksichtigt. Eltern können mit ihrer Unterschrift anders bestimmen. Die Mediothek haftet nicht für Schäden, die aus dem Gebrauch der ausgeliehenen Medien entstehen. Bei Zuwiderhandlung kann das Benutzungsrecht entzogen werden. Stand: Oktober 2008 Zurück
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